Titel 1
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    Der Öffentliche Dienst ist mit über 4,5 Millionen Beschäftigten Deutschlands größter Arbeitgeber.
    Titel 2
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    Auf die richtige Bewerbung zum richtigen Zeitpunkt kommt es an. Wir zeigen, was für eine erfolgreiche Bewerbung wichtig ist.
    Titel 3
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    Nach einer fundierten Ausbildung in Theorie und Praxis winkt eine unbefristete Festanstellung mit guten Aufstiegsmöglichkeiten.
    Titel 4
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    Planungssicherheit, die gute Vereinbarkeit von Familie und Beruf, soziale Werte und ein zuverlässiger Arbeitgeber sind starke Argumente.
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    Fachhochschulstudium im gehobenen Dienst
    Der Vorbereitungsdienst für Laufbahnen des gehobenen nichttechnischen Dienstes findet an (verwaltungsinternen) Fachhochschulen statt. Die Ausbildung ist in zwei Teile geteilt: die Fachstudien an der Fachhochschule und die berufspraktischen Studienzeiten in Ausbildungsbehörden von jeweils 18 Monaten. In der Bundesverwaltung ist hierfür die Fachhochschule für öffentliche Verwaltung eingerichtet, die über folgende Fachbereiche verfügt:

    • Allgemeine innere Verwaltung
    • Arbeitsverwaltung
    • Auswärtige Angelegenheiten
    • Bundespolizei
    • Bundeswehrverwaltung
    • Finanzen
    • Öffentliche Sicherheit
    • Sozialversicherung
    • Wetterdienst

    In den Verwaltungsfachhochschulen der Länder werden Landes- und Kommunalbeamt/innen in der Regel in den Fachrichtungen „allgemeine innere Verwaltung“, „Polizei“, „Steuerverwaltung“ und „Rechtspflege“ ausgebildet.

    Familienheimfahrten
    
Anstatt zu pendeln, wohnst Du in der Nähe deiner Ausbildungsstätte? Wenn die Einzelfallprüfung ergeben hat, dass eine tägliche Heimfahrt unzumutbar ist, muss Dein Dienstherr Dir einmal im Monat eine Familienheimfahrt bezahlen. Weitere individuelle Regelungen findest du im Bundesreisekostengesetz und den entsprechenden Vorschriften in Ländern und Gemeinden. Wende dich mit deinen Fragen an die JAV oder den Personalrat – zum Beispiel wenn du wissen möchtest, welcher Anteil deiner Fahrtkosten erstattet wird.

    Frauenbeauftragte
    Benachteiligung aufgrund des Geschlechts? Sexuelle Belästigung , Mobbing von Schwangeren, Männerdominanz in den höheren Positionen? Leider immer noch aktuelle Themen. Deshalb gibt es im Öffentlichen Dienst eine spezielle Interessenvertretung für Frauen – um die Gleichberechtigung der Geschlechter zu gewährleisten. Frauenbeauftragte werden von den weiblichen Beschäftigten gewählt und sind für die Beratung und Vertretung von Frauen gegenüber der Behördenleitung zuständig.

    Gefährliche Arbeiten
    Dein Dienstherr hat allen Beschäftigten gegenüber eine allgemeine Fürsorgepflicht – und Jugendliche sind besonders geschützt. Denn unter 18-jährige dürfen laut Jugendarbeitsschutzgesetz keine gefährlichen Arbeiten machen – jedenfalls nicht unbeaufsichtigt. Gefährlich heißt: alles, wo ein erhöhtes Unfallrisiko besteht. Und alles, was die Gesundheit gefährden könnte. Das sind zum Beispiel große Hitze, Kälte und Nässe. Oder Strahlen, Lärm und Chemikalien. Eine Ausnahme gibt es allerdings: wenn der Umgang mit Gefahrensituationen oder gefährlichen Materialien zu Deiner Ausbildung gehört. Dann musst Du diese Arbeiten verrichten – aber nur unter Aufsicht von jemandem, der oder die nachweislich Erfahrung im Umgang mit diesen Gefahrenquellen hat.

    Gehaltsfortzahlung im Krankheitsfall
    Beamte/innen haben einen Anspruch auf Fortzahlung des Gehalts im Krankheitsfall ohne zeitliche Begrenzung. Dieses Recht resultiert aus dem besonderen Charakter
    des „Beamtenverhältnisses auf Lebenszeit“, das die Pflicht des Dienstherrn zur Unterhaltssicherung der Beamte/innen einschließt.

    Gehorsamspflicht
    Siehe Pflichten für Beamtenanwärter/innen

    Gehobener Dienst
    Der gehobene Dienst (gD) ist eine Laufbahngruppe im deutschen Beamtenrecht – unterteilt in den gehobenen technischen Dienst (z. B. Feuerwehr) und den gehobenen nichttechnischen Dienst (z. B. Verwaltungsdienst), ferner in die Laufbahnen besonderer Fachrichtung.

    Gewalt
    Körperliche Züchtigung ist verboten und als Körperverletzung strafbar. Ganz egal, ob es sich um einen „Klaps“ handelt oder um Schlimmeres. Und wenn es doch passiert?
    Sofort den Personalrat und die JAV informieren. Und gegebenenfalls Hilfe bei ver.di holen.

    Gewerkschaftliche Jugendgremien / Jugendgruppen
    Die Situation von Auszubildenden, Anwärterinnen, Anwärtern und jungen Erwachsenen ist anders als die der übrigen Beschäftigten. Sie haben eigene Bedürfnisse, Interessen, Wünsche und Ideen. Deshalb haben sie auch in ver.di eigene Plattformen: Die Jugendgremien gibt es vor Ort oder in der Dienststelle, aber auch als bundesweit zusammenarbeitende Gruppen. Diese sollen in ver.di die Meinungen und Forderungen der Jugendlichen, Anwärterinnen, Anwärter und Azubis vertreten. Gewählt werden sie auf Jugendkonferenzen und -versammlungen.

    Gewerkschaftsmitgliedschaft für Beamtenanwärter/innen
    
Beamte/innen haben nach dem Grundgesetz (Artikel 9, Absatz 3) das gleiche Recht, sich einer Gewerkschaft anzuschließen wie andere Beschäftigte auch. Allerdings ist ihnen das Streikrecht momentan verwehrt – aufgrund der herrschenden Auffassung von Verfassungsjuristen und der Rechtsprechung. ver.di will die Verfassungslage verändern – und volle Koalitionsrechte, einschließlich Streikrecht, für Beamte/innen durchsetzen. Auch wenn es keine Tarifverträge für Beamte/innen gibt – die Gewerkschaft ver.di ist maßgeblich an der Mitgestaltung allgemeiner beamtenrechtlicher Regelungen beteiligt und versucht hierbei, die Belange ihrer Mitglieder in diese Regelungen einzubringen.

    GEZ
    Während deiner Ausbildung hast du die Möglichkeit, ermäßigte Rundfunkgebühren zu zahlen oder Dich komplett davon befreien zu lassen. Das ist davon abhängig, ob Du eine eigene Wohnung hast oder noch bei Deinen Eltern wohnst und wie hoch Deine Anwärterbezüge sind. Weitere Informationen findest Du direkt auf der Seite der GEZ unter www.gez.de.

    Noch kein Eintrag

    Höherer Dienst
    Der höhere Dienst (hD) – in einigen Bundesländern auch 2. Einstiegsamt der 2. Laufbahngruppe bzw. Qualifikationsebene 4 – ist die höchste Laufbahn für Beamte/innen in der Bundesrepublik Deutschland. Voraussetzung für die Einstellung in einen Vorbereitungsdienst oder eine Laufbahn besonderer Fachrichtung des höheren Dienstes ist ein mit einem Master oder gleichwertigen Abschluss absolviertes Studium einer Universität beziehungsweise einer gleichgestellten Hochschule (z.B. Technische Universität, Technische Hochschule, Gesamthochschule, Musik- oder Kunsthochschule).[1] Zu den äquivalenten Abschlüssen zählen Diplom, Magister und erstes Staatsexamen. Ebenso ist die Einstellung mit einem Masterabschluss aus einem akkreditierten Studiengang an einer Fachhochschule, Pädagogischen Hochschule oder Berufsakademie möglich.

    Jugendarbeitsschutzgesetz
    Wenn Du noch keine 18 bist, gilt für Dich, genau wie für alle anderen Azubis und Beschäftigte auch, das „Gesetz zum Schutz der arbeitenden Jugend“. Und das regelt, dass Jugendliche im Betrieb oder in der Dienststelle nicht einfach wie Erwachsene eingesetzt werden können. Jugendliche haben besondere Rechte was (Berufs)-Schule, Ruhepausen, Schicht-, Nacht- und Akkordarbeit, gefährliche Arbeiten, Überstunden, Urlaub und vieles mehr angeht. Schau dir diese Regelungen unbedingt mal an – es lohnt sich, denn nicht selten werden beide Augen zugemacht, wenn es um die Rechte von Jugendlichen geht. Das Gesetz muss in jeder Dienststelle vorhanden sein.

    Jugend- und Auszubildendenversammlung
    In regelmäßigen Abständen sollte Deine Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) zur Jugendversammlung einladen. Eine gute Gelegenheit, Dich zu Wort zu melden und offen anzusprechen, was Dir nicht gefällt und was in der Ausbildung verbessert werden sollte. Gemeinsam mit den anderen Azubis, Anwärterinnen und Anwärtern Deiner Dienststelle und der JAV kannst Du überlegen, welche Themen Ihr angehen wollt und wie Ihr weiter vorgeht. Jugend- und Auszubildendenversammlungen gehören zur Ausbildungszeit und werden auch innerhalb der Ausbildungszeit durchgeführt. An diesen Versammlungen können alle Jugendlichen, Auszubildenden, Anwärterinnen und Anwärter der Dienststelle teilnehmen.

    Jugend- und Auszubildendenvertretung

    Die Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) ist die Interessenvertretung der Beamtenanwärterinnen und Beamtenanwärter, Auszubildenden und Jugendlichen der Dienststelle – sozusagen Euer eigener Personalrat . Sie achtet darauf, dass Gesetze und Verordnungen, Tarifverträge und Dienstvereinbarungen , die Auszubildende, Anwärterinnen und Anwärter betreffen, eingehalten werden. Gesetzliche Grundlage dafür sind das Bundespersonal vertretungsgesetz (BPersVG) und die einzelnen Landespersonalvertretungsgesetze (LPersVG). Die JAV ist auch die richtige Ansprechpartnerin, wenn irgendwas falsch läuft mit Deiner Ausbildung , wenn Du Rat, Hilfe oder Rückendeckung brauchst oder Ideen zur Verbesserung der Ausbildungssituation hast. Sie kümmert sich um die Qualität deiner Ausbildung und um Deine Übernahme nach dem Ausbildungsende. Gewählt wird die JAV für zwei Jahre. Wählen lassen können sich alle aus deiner Dienststelle, die jünger sind als 25. Auch du! Wählen dürfen Jugendliche unter 18 und Anwärterinnen und Anwärter sowie Azubis unter 25. Bedin gung für eine JAV-Wahl sind fünf Wahlberechtigte. Weiterführende Informationen findest du unter: www.jav.info.


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