Rassismus und Rechtsextremismus
Nazischmierereien auf dem Klo, antisemitische Hetze und rassistische Sprüche sind Straftaten. Auch am Arbeitsplatz. Doch leider wird um des „lieben Friedens“ Willen oft darüber hinweggesehen. Das ist ein großes Problem: Denn so kann sich die diskriminierende Ideologie ungestört ausbreiten. Klar, mitunter ist es nicht leicht, sich dagegen zur Wehr zu setzen. Deshalb mach Dir bewusst: Du bist nicht allein – die JAV , der Personalrat und sicher auch viele Kolleginnen und Kollegen stehen hinter Dir. Wenn Du rassistische Anmache, Nazisprüche oder Ähnliches mitbekommst, wende Dich an Deine Interessenvertretung oder gleich an ver.di. Denn Leute, die Kolleginnen und Kollegen wegen ihrer Herkunft, Hautfarbe oder Religion beleidigen, Volksverhetzung betreiben oder rechtsextreme Propaganda verbreiten, verdienen keine Schonung. Sie haben keinen Anspruch auf Solidarität. Dein Arbeitgeber bzw. Deine Arbeitgeberin muss in der Dienststelle eine Beschwerdestelle benennen, an die sich Beschäftigte wenden können, wenn sie sich im Zusammenhang mit ihrem Beschäftigungsverhältnis vom Arbeitgeber bzw. der Arbeitgeberin, von Vorgesetzten, Kolleginnen und Kollegen oder Anderen diskriminiert fühlen. Als Diskriminierung im Sinne des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) gilt unter anderem: — Benachteiligung aufgrund von Geschlecht oder sexueller Identität, Religion und Weltanschauung, Behinderung, Alter, Mitgliedschaft und Mitwirkung in Gewerkschaften, Arbeitgebervereinigungen oder Vereinigungen, deren Mitglieder einer bestimmten Berufsgruppe angehören. — Belästigung oder Verletzung der Würde der Person durch Einschüchterungen, Anfeindungen, Erniedrigungen, Entwürdigungen, Beleidigungen. — Sexuelle Belästigung .
Rechtsgrundlagen für Beamte/innen
Alles rund um die Ausbildung der Beamtenanwärter/innen wird in entsprechenden Gesetzen, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften geregelt. Die jeweils geltenden Beamtengesetze findest Du beispielsweise im „ver.di Handbuch Beamtenrecht“. Das Handbuch sowie weitere Informationen bekommst Du bei Deinem Personalrat, Deiner JAV oder Deiner Kontaktperson von ver.di.
Rechtsschutz
Manchmal ist der Prozess vor Gericht die letzte Möglichkeit, um Deine Rechte durchzusetzen. Zum Beispiel, wenn du Dich gegen eine Entlassung, eine falsche Beurteilung oder in einem Disziplinarverfahren wehren willst. Wenn Du ver.di Mitglied bist, erhältst du kostenlosen Rechtsschutz in allen Verwaltungs- und Sozialrechtsangelegenheiten. Deine Vertretung vor Gericht übernehmen dann ausgebildete Juristinnen und Juristen mit Experten/innen-Kompetenz für Deinen Fall. So kannst Du dein Recht einfordern, auch als Beamtenanwärter/in ohne dickes Konto.
Reisekosten
Dein Dienstherr muss Dir die Kosten für alle Fahrten erstatten, die während der Ausbildung notwendig sind – zur Teilnahme an externem Unterricht, an Vorträgen, an Arbeitsgemeinschaften oder an Übungen für Deine Ausbildung. Das ist im Bundesreisekostengesetz und in den analog geltenden Vorschriften der Länder geregelt. Dazu gehören auch Dienstreisen, die du im Rahmen deiner Ausbildung unternimmst – wenn zum Beispiel eine Ausbildungsmaßnahme außerhalb des Ausbildungsorts durchgeführt wird. Oder Fahrtkosten, die Dir im Zuge von Ausbildungsmaßnahmen in Vorbereitung auf die Laufbahnprüfung entstehen.