Titel 1
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    Der Öffentliche Dienst ist mit über 4,5 Millionen Beschäftigten Deutschlands größter Arbeitgeber.
    Titel 2
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    Auf die richtige Bewerbung zum richtigen Zeitpunkt kommt es an. Wir zeigen, was für eine erfolgreiche Bewerbung wichtig ist.
    Titel 3
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    Nach einer fundierten Ausbildung in Theorie und Praxis winkt eine unbefristete Festanstellung mit guten Aufstiegsmöglichkeiten.
    Titel 4
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    Planungssicherheit, die gute Vereinbarkeit von Familie und Beruf, soziale Werte und ein zuverlässiger Arbeitgeber sind starke Argumente.
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    Wechsel in die Privatwirtschaft
    Als Beamtenanwärter/in solltest Du Dir darüber im Klaren sein, dass nach Deiner Ausbildung ein Wechsel in die Privatwirtschaft schwierig werden könnte. Denn die Beamtenausbildung ist keine nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) allgemein anerkannte Ausbildung. ver.di setzt sich deshalb für eine Ausbildungsreform ein – damit eine breit gefächerte Grundausbildung nach dem BBiG auch eine Beschäftigung in der Privatwirtschaft ermöglicht. Bis dahin ist es umso wichtiger, dass Du nach Deinem Vorbereitungsdienst übernommen wirst. Natürlich kannst Du aber auch noch eine andere Ausbildung machen.

    Wehrdienst und Zivildienst
    Während Deiner Berufsausbildung kannst Du Dich unter bestimmten Voraussetzungen vom Wehr- bzw. Zivildienst zurückstellen lassen. Wende Dich an ver.di – wir helfen dir beim Verfassen des Antrags. Nach der Ausbildung kannst Du keinen weiteren Aufschub bekommen. Deine Dienststelle muss Dich aber für die Zeit des Wehr- oder Zivildienstes beurlauben – allerdings ohne Fortzahlung der Bezüge. Bist Du Mitglied der JAV , kannst Du Dich für eine Wahlperiode vom Wehr- oder Zivildienst zurückstellen lassen. Das gilt auch, wenn Du nicht mehr in der Ausbildung bist. Die Zentralstelle für Kriegsdienstverweigerer e. V. hat immer die aktuellsten Informationen und berät kompetent. www.zentralstelle-kdv.de

    Wohnung
    In der Ausbildung hast Du finanziell nicht viel Luft. Eine eigene Wohnung zu bezahlen, ist da nicht so einfach. Deine Chance auf eine bezahlbare eigene Wohnung steigt mit einem Wohnberechtigungsschein (WBS). Ein WBS berechtigt zum Wohnen in öffentlich subventionierten Wohnungen. Du bekommst ihn bei den Wohnungsämtern der Gemeinden. Weil die Lage auf dem Wohnungsmarkt nicht in allen Gemeinden gleich ist, gelten oft unterschiedliche Voraussetzungen für den Erhalt eines WBS. Wenn Du nicht mehr zu Hause wohnst, kannst Du auch Wohngeld beantragen. Voraussetzung ist, dass Du ein niedriges Einkommen hast. Den Antrag auf Wohngeld musst Du sofort stellen, denn das Geld gibt es nicht rückwirkend. Informationen und Anträge bekommst Du bei den Wohngeldstellen der Gemeinde-, Stadt-, Amts- oder Kreisverwaltungen. Wenn Du wenig verdienst, kannst Du Dich auch von den Gebührenzahlungen an die GEZ für Radio und Fernsehen befreien lassen. Informationen bekommst Du beim Sozialamt.


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