Laufbahn besonderer Fachrichtung
Laufbahnen besonderer Fachrichtungen sind in Deutschland Beamten/innen-Laufbahnen, bei denen die Laufbahnbefähigung nicht durch Ableistung eines Vorbereitungsdienstes mit anschließender Laufbahnprüfung nachgewiesen wird, sondern durch einschlägige Berufserfahrung. Grund für die Einführung ist zumeist, dass der Bedarf an entsprechenden Beamten/innen so gering ist, dass sich die Einrichtung eines Vorbereitungsdienstes nicht rentieren würde. Die rechtliche Ausgestaltung (Arten, Zulassungsvoraussetzungen, Zuständigkeiten etc.) regeln Bund und Länder für ihren Bereich jeweils autonom. Für den Nachweis der Laufbahnbefähigung fordern die meisten Dienstherren eine berufliche Tätigkeit von zwei bis dreieinhalb Jahren, die innerhalb oder außerhalb des Öffentlichen Dienstes erbracht worden sein kann. Über die Feststellung der Befähigung und damit die Zulassung zur Laufbahn besonderer Fachrichtung entscheidet gewöhnlich die oberste Dienstbehörde durch Bescheid. Laufbahnen besonderer Fachrichtung gibt es im mittleren, gehobenen und höheren Dienst, nicht jedoch im einfachen Dienst, da es dort bereits keine Laufbahnprüfung gibt, deren Fehlen durch Berufserfahrung kompensiert werden müsste.
Laufbahnprüfung
Siehe Prüfung Laufbahnrecht Laufbahnen ordnen und bestimmen die Berufswege von Beamten/innen. Jede Laufbahn gehört zu einer der vier Laufbahngruppen (einfacher, mittlerer, gehobener und höherer Dienst). Die differenzierte, mit einer spezifischen Ausbildung verbundene Laufbahnverordnung soll die Beamtin bzw. den Beamten befähigen, nicht nur einzelne, sondern alle Aufgaben einer Laufbahn wahrzunehmen. Eine Laufbahn umfasst alle Ämter der gleichen Fachrichtung in einer Laufbahngruppe. Laufbahnverordnungen existieren in allen Berufsfeldern, zum Beispiel bei der Polizei, in der Justiz, der Steuerverwaltung oder dem Zoll.
Leistungsgrundsatz
Bei Einstellung, Anstellung, Übertragung von Dienstposten, Beförderung und Aufstieg ist nach Befähigung (Eignung und fachliche Leistung) zu entscheiden. Im engeren Sinne umfasst die Eignung die körperlichen, geistigen und charakterlichen Merkmale. Merkmale der Befähigung sind die für den Einsatz wesentlichen Fähigkeiten und Kenntnisse. Im Laufbahnsystem nimmt der Begriff der Laufbahnbefähigung beim Zugang zu einer Laufbahn eine zentrale Rolle ein. Mit diesem Begriff wird die förmlich festgestellte Erfüllung der Mindestanforderungen für eine bestimmte Fachrichtung im Öffentlichen Dienst bezeichnet.