Kindergeld
Wenn Du jünger als 25 Jahre alt bist, bekommen Deine Eltern Kindergeld für Dich. Bedingung: Dein Jahreseinkommen (abzüglich der Werbungskosten und dem Anteil zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung) darf 7.680 Euro nicht übersteigen. Kompetente Ansprechpartnerin ist hier die Familienkasse bei den Arbeitsagenturen vor Ort.
Krankmeldung / Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
Wenn Du krank bist und zu Hause bleibst, musst Du das Deiner Verwaltung oder Behörde noch am selben Tag mitteilen. Wenn Du länger als drei Tage erkrankst, benötigst Du ein Attest Deiner Ärztin oder Deines Arztes. Das Attest muss spätestens am vierten Tag der Arbeitsunfähigkeit bei Deinem Dienstherrn vorgelegt werden. Allerdings kann dieser auch eine schnellere Vorlage eines ärztlichen Attests – unter Umständen ab dem ersten Tag – verlangen. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als in der ersten Bescheinigung angegeben, muss der Arzt bzw. die Ärztin eine neue Krankenbescheinigung ausstellen, die Du dann wieder direkt beim Dienstherrn einreichen musst.
Kündigung
siehe Entlassung