Titel 1
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    Der Öffentliche Dienst ist mit über 4,5 Millionen Beschäftigten Deutschlands größter Arbeitgeber.
    Titel 2
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    Auf die richtige Bewerbung zum richtigen Zeitpunkt kommt es an. Wir zeigen, was für eine erfolgreiche Bewerbung wichtig ist.
    Titel 3
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    Nach einer fundierten Ausbildung in Theorie und Praxis winkt eine unbefristete Festanstellung mit guten Aufstiegsmöglichkeiten.
    Titel 4
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    Planungssicherheit, die gute Vereinbarkeit von Familie und Beruf, soziale Werte und ein zuverlässiger Arbeitgeber sind starke Argumente.
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    Unfallversicherung
    Hinweise für Studierende
    Alle Studierenden an staatlich anerkannten deutschen Hochschulen sind automatisch unfallversichert – in fast allen Situationen, die mit dem Studium zu tun haben, so auch beim Hochschulsport, bei Exkursionen oder in der Unibibliothek.
    Die Versicherung beginnt erfolgt automatisch bei Immatrikulation und wird kostenlos durch die Landesunfallkasse des Bundeslandes, in dem die Hochschule liegt, gewährleistet.

    Urlaub
    Wie viel Urlaub Du hast, kannst Du in Deinem Ausbildungsvertrag nachlesen. Gesetzlich geregelt sind die Mindeststandards:

    • Unter 16 sind es 30 Urlaubstage.
    • Unter 17 Jahren sind es 27 Urlaubstage.
    • Wenn Du unter 18 Jahre bist, stehen Dir mindestens 25 Urlaubstage zu.
    • Wenn Du älter als 18 bist, hast Du Anspruch auf 24 Urlaubstage. Das sind vier Wochen, denn Urlaubstage sind im Gesetz Werktage, also Montag bis Samstag.
      Unter diesen Minimal-Urlaubsmengen geht nichts – darüber aber sehr wohl: In vielen Tarifverträgen und anderen Vereinbarungen stehen bessere Zahlen.

    Hinweise für Pflegeberufe und Hebammen
    ver.di hat im Tarifvertrag des Öffentlichen Dienstes ausgehandelt, dass Auszubildende über 18 Jahre in einem Pflegeberuf Anspruch auf 27 freie Arbeitstage haben. Durch Schichtarbeit hast Du ab dem zweiten Ausbildungsjahr sogar Anspruch auf 28 Tage Urlaub.
    Je nach Tarifvertrag kann sich durch Wechselschichten und Nachtarbeitsstunden Dein Urlaubsanspruch noch erhöhen. Frag am besten auch hier bei Deiner JAV, Deinem Betriebs- oder Personalrat bzw. der Mitarbeitervertretung oder bei ver.di nach.

    Vergütung
    Siehe Lohn

    Verkürzung der Ausbildungszeit
    Wenn Du ein paar Voraussetzungen erfüllst, kannst Du Deine Ausbildungszeit verkürzen.

    Verlängerung der Ausbildungszeit
    Eine Verlängerung der Berufsausbildung kommt vor allem bei Nichtbestehen der Abschlussprüfung in Betracht. Du hast das Recht, eine Verlängerung bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung zu verlangen - höchstens um ein Jahr. In Ausnahmefällen kann die Ausbildungszeit auch verlängert werden, wenn dies zum Erreichen des Ausbildungsziels erforderlich ist. Als Ausnahme gilt z. B. eine längere krankheitsbedingte Ausfallzeit. Die Verlängerung der Ausbildungszeit musst Du beantragen und die zuständige Stelle informieren bzw. beteiligen. Bei Inanspruchnahme von Erziehungsurlaub verlängert sich das Ausbildungsverhältnis automatisch.

    Verschwiegenheitspflicht
    Für Dich als Auszubildende/-r gilt dasselbe wie für alle Beschäftigten: Du darfst keine Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse weitergeben, weder mündlich noch schriftlich. Hier geht es um Informationen, aus deren Weitergabe Deinem Arbeitgeber ein Schaden entstehen kann: Zum Beispiel Produktionsverfahren, Erfindungen, Kundendaten oder Preisberechnungen. Wie Du an die Informationen gekommen bist, ist ganz egal. Aber auch Dein Arbeitgeber oder Dienstherr ist zur Verschwiegenheit verpflichtet. Über Deine persönlichen Angelegenheiten, zum Beispiel Deine Gesundheit, darf er nichts ausplaudern.

    Dein Verdienst ist übrigens kein Betriebsgeheimnis – auch wenn sich dieses Gerücht seit Jahren hartnäckig hält. Was Du verdienst, darf jeder wissen.

    Versetzen von Auszubildenden auf andere Stationen
    Hinweise für Pflegeberufe und Hebammen
    Auszubildende berichten immer wieder davon, dass sie stundenweise auf andere Stationen versetzt werden, z. B. um bei der Körperpflege von Patienten oder beim Patiententransport auszuhelfen. Dies ist nicht rechtens. Beim „Stationshopping“ läufst Du Gefahr, das Ausbildungsziel in der vorgegebenen Zeit nicht zu erreichen. Dein Ausbildungsträger ist aber dazu verpflichtet, dafür zu sorgen, dass Du bis zur Prüfung das notwendige Fachwissen erlernst.
    Damit Deine Ausbildung nicht betrieblichen Erfordernissen untergeordnet oder dem Zufall überlassen wird, gibt es den Ausbildungsplan. In Notfällen oder zum Kennenlernen diagnostischer oder therapeutischer Verfahren kann davon kurzfristig abgewichen werden, nicht jedoch, um wegen bestehenden Personalmangels auf anderen Stationen auszuhelfen.

    Grundsätzlich gilt, dass Du den „kurzfristigen“ Einsatz auf anderen Stationen verweigern kannst. Solltest Du während eines Einsatzes an eine andere Station „verliehen“ werden, wende Dich umgehend an Deine oder den Betriebs- / Personalrat bzw. die Mitarbeitervertretung.

    Versicherungen
    Nutze hier unsere kostenfreie Beratung.

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    Wohnung
    In der Ausbildung hast Du finanziell nicht viel Luft. Eine eigene Wohnung zu bezahlen, ist da nicht so einfach. Deine Chance auf eine bezahlbare eigene Wohnung steigt mit einem Wohnberechtigungsschein (WBS). Ein WBS berechtigt zum Wohnen in öffentlich subventionierten Wohnungen. Du bekommst ihn bei den Wohnungsämtern der Gemeinden. Weil die Lage auf dem Wohnungsmarkt nicht in allen Gemeinden gleich ist, gelten oft unterschiedliche Voraussetzungen für den Erhalt eines WBS. Wenn Du nicht mehr zu Hause wohnst, kannst Du auch Wohngeld beantragen. Voraussetzung ist, dass Du ein niedriges Einkommen hast. Den Antrag auf Wohngeld musst Du sofort stellen, denn das Geld gibt es nicht rückwirkend. Informationen und Anträge bekommst Du bei den Wohngeldstellen der Gemeinde-, Stadt-, Amts- oder Kreisverwaltungen. Wenn Du wenig verdienst, kannst Du Dich auch von den Gebührenzahlungen an die GEZ für Radio und Fernsehen befreien lassen. Informationen bekommst Du beim Sozialamt.

    Zeugnis
    Du erhältst am Ende Deiner Ausbildungszeit meist drei Zeugnisse: das Prüfungszeugnis der Kammer, das Zeugnis der Berufsschule sowie ein Zeugnis des Ausbildungsbetriebes. Auch wenn Du später deinen Betrieb verlässt, bekommst Du ein Zeugnis (Arbeitszeugnis). Nicht immer erhältst Du es automatisch. Wenn Du es aber verlangst, muss es Dir ausgestellt werden.

    Das betriebliche Ausbildungszeugnis kann als einfaches oder als qualifiziertes Zeugnis ausgestellt werden. Das einfache Zeugnis beinhaltet Angaben zu Deiner Person sowie die Mindestangaben nach Berufsbildungsgesetz (Dauer und Ziel der Berufsausbildung sowie die erworbenen Fertigkeiten und Kenntnisse). Auf deinen ausdrücklichen Wunsch enthält das Zeugnis darüber hinaus auch Angaben über Führung, Leistung und besondere fachliche Fähigkeiten (qualifiziertes Zeugnis).

    Das Zeugnis darf keine Bemerkungen enthalten, die sich nachteilig auf die Bewerbung bei einer anderen Firma auswirken könnten. Aber Vorsicht: Um dieses Verbot zu umgehen, haben die Arbeitgeber eine regelrechte „Geheimsprache“entwickelt – in dieser positiv klingenden Zeugnissprache verstecken sich oft negative Beurteilungen.
    Wenn Du sicher gehen willst, kannst Du das Zeugnis vom Betriebsrat bzw. Personalrat oder der JAV überprüfen lassen. Weitere Infos gibt es auch von ver.di! Mitglieder erhalten eine persönliche Zeugnis-Beratung in ihrem ver.di-Büro vor Ort oder können sich im Mitgliedernetz ausführlich informieren.

    Zulagen und Zuschläge
    Hinweise für Pflegeberufe und Hebammen
    Wenn Du in einem tarifgebundenen Krankenhaus beschäftigt bist, hast Du genau wie Deine Kolleginnen und Kollegen Anspruch auf Überstundenvergütung, Zulagen und Zuschläge. Diese erhältst Du etwa für besonders psychisch belastende Aufgaben wie die Arbeit in einer psychiatrischen Klinik oder mit AIDS-Patienten. Aber auch Zeitzuschläge für Sonn- und Feiertagsarbeit, Nachtarbeit und Schichtbzw. Wechselschichtarbeit stehen Dir zu.

    Zweiter Bildungsweg
    Eine abgeschlossene Schulbildung ist heute die wichtigste Voraussetzung, um in der Arbeitswelt Anschluss zu finden - das wird spätestens dann deutlich spürbar, sobald es um die Bewerbung für einen Job oder Ausbildungsplatz geht.


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