Titel 1
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    Der Öffentliche Dienst ist mit über 4,5 Millionen Beschäftigten Deutschlands größter Arbeitgeber.
    Titel 2
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    Auf die richtige Bewerbung zum richtigen Zeitpunkt kommt es an. Wir zeigen, was für eine erfolgreiche Bewerbung wichtig ist.
    Titel 3
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    Nach einer fundierten Ausbildung in Theorie und Praxis winkt eine unbefristete Festanstellung mit guten Aufstiegsmöglichkeiten.
    Titel 4
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    Planungssicherheit, die gute Vereinbarkeit von Familie und Beruf, soziale Werte und ein zuverlässiger Arbeitgeber sind starke Argumente.
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    Vergütung
    Siehe Lohn

    Verkürzung der Ausbildungszeit
    Wenn Du ein paar Voraussetzungen erfüllst, kannst Du Deine Ausbildungszeit verkürzen.

    Verlängerung der Ausbildungszeit
    Eine Verlängerung der Berufsausbildung kommt vor allem bei Nichtbestehen der Abschlussprüfung in Betracht. Du hast das Recht, eine Verlängerung bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung zu verlangen - höchstens um ein Jahr. In Ausnahmefällen kann die Ausbildungszeit auch verlängert werden, wenn dies zum Erreichen des Ausbildungsziels erforderlich ist. Als Ausnahme gilt z. B. eine längere krankheitsbedingte Ausfallzeit. Die Verlängerung der Ausbildungszeit musst Du beantragen und die zuständige Stelle informieren bzw. beteiligen. Bei Inanspruchnahme von Erziehungsurlaub verlängert sich das Ausbildungsverhältnis automatisch.

    Verschwiegenheitspflicht
    Für Dich als Auszubildende/-r gilt dasselbe wie für alle Beschäftigten: Du darfst keine Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse weitergeben, weder mündlich noch schriftlich. Hier geht es um Informationen, aus deren Weitergabe Deinem Arbeitgeber ein Schaden entstehen kann: Zum Beispiel Produktionsverfahren, Erfindungen, Kundendaten oder Preisberechnungen. Wie Du an die Informationen gekommen bist, ist ganz egal. Aber auch Dein Arbeitgeber oder Dienstherr ist zur Verschwiegenheit verpflichtet. Über Deine persönlichen Angelegenheiten, zum Beispiel Deine Gesundheit, darf er nichts ausplaudern.

    Dein Verdienst ist übrigens kein Betriebsgeheimnis – auch wenn sich dieses Gerücht seit Jahren hartnäckig hält. Was Du verdienst, darf jeder wissen.

    Versetzen von Auszubildenden auf andere Stationen
    Hinweise für Pflegeberufe und Hebammen
    Auszubildende berichten immer wieder davon, dass sie stundenweise auf andere Stationen versetzt werden, z. B. um bei der Körperpflege von Patienten oder beim Patiententransport auszuhelfen. Dies ist nicht rechtens. Beim „Stationshopping“ läufst Du Gefahr, das Ausbildungsziel in der vorgegebenen Zeit nicht zu erreichen. Dein Ausbildungsträger ist aber dazu verpflichtet, dafür zu sorgen, dass Du bis zur Prüfung das notwendige Fachwissen erlernst.
    Damit Deine Ausbildung nicht betrieblichen Erfordernissen untergeordnet oder dem Zufall überlassen wird, gibt es den Ausbildungsplan. In Notfällen oder zum Kennenlernen diagnostischer oder therapeutischer Verfahren kann davon kurzfristig abgewichen werden, nicht jedoch, um wegen bestehenden Personalmangels auf anderen Stationen auszuhelfen.

    Grundsätzlich gilt, dass Du den „kurzfristigen“ Einsatz auf anderen Stationen verweigern kannst. Solltest Du während eines Einsatzes an eine andere Station „verliehen“ werden, wende Dich umgehend an Deine oder den Betriebs- / Personalrat bzw. die Mitarbeitervertretung.

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