Unfallversicherung
Hinweise für Studierende
Alle Studierenden an staatlich anerkannten deutschen Hochschulen sind automatisch unfallversichert – in fast allen Situationen, die mit dem Studium zu tun haben, so auch beim Hochschulsport, bei Exkursionen oder in der Unibibliothek.
Die Versicherung beginnt erfolgt automatisch bei Immatrikulation und wird kostenlos durch die Landesunfallkasse des Bundeslandes, in dem die Hochschule liegt, gewährleistet.
Urlaub
Wie viel Urlaub Du hast, kannst Du in Deinem Ausbildungsvertrag nachlesen. Gesetzlich geregelt sind die Mindeststandards:
- Unter 16 sind es 30 Urlaubstage.
- Unter 17 Jahren sind es 27 Urlaubstage.
- Wenn Du unter 18 Jahre bist, stehen Dir mindestens 25 Urlaubstage zu.
- Wenn Du älter als 18 bist, hast Du Anspruch auf 24 Urlaubstage. Das sind vier Wochen, denn Urlaubstage sind im Gesetz Werktage, also Montag bis Samstag.
Unter diesen Minimal-Urlaubsmengen geht nichts – darüber aber sehr wohl: In vielen Tarifverträgen und anderen Vereinbarungen stehen bessere Zahlen.
Hinweise für Pflegeberufe und Hebammen
ver.di hat im Tarifvertrag des Öffentlichen Dienstes ausgehandelt, dass Auszubildende über 18 Jahre in einem Pflegeberuf Anspruch auf 27 freie Arbeitstage haben. Durch Schichtarbeit hast Du ab dem zweiten Ausbildungsjahr sogar Anspruch auf 28 Tage Urlaub.
Je nach Tarifvertrag kann sich durch Wechselschichten und Nachtarbeitsstunden Dein Urlaubsanspruch noch erhöhen. Frag am besten auch hier bei Deiner JAV, Deinem Betriebs- oder Personalrat bzw. der Mitarbeitervertretung oder bei ver.di nach.






