Titel 1
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    Der Öffentliche Dienst ist mit über 4,5 Millionen Beschäftigten Deutschlands größter Arbeitgeber.
    Titel 2
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    Auf die richtige Bewerbung zum richtigen Zeitpunkt kommt es an. Wir zeigen, was für eine erfolgreiche Bewerbung wichtig ist.
    Titel 3
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    Nach einer fundierten Ausbildung in Theorie und Praxis winkt eine unbefristete Festanstellung mit guten Aufstiegsmöglichkeiten.
    Titel 4
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    Planungssicherheit, die gute Vereinbarkeit von Familie und Beruf, soziale Werte und ein zuverlässiger Arbeitgeber sind starke Argumente.
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    Rechtsschutz
    Manchmal ist der Prozess vor Gericht die letzte Möglichkeit, um Deine Rechte durchzusetzen. Zum Beispiel, wenn Du Dich gegen eine Kündigung, Lohnkürzung, eine unberechtigte Abmahnung, eine falsche Beurteilung oder in einem Disziplinarverfahren wehren willst.
    Wenn Du ver.di Mitglied bist, erhältst Du kostenlosen Rechtsschutz in allen Arbeits-, Verwaltungs- und Sozialrechtsangelegenheiten auf Antrag in Deiner ver.di-Geschäftsstelle. Deine Vertretung vor Gericht übernehmen dann ausgebildete Juristen_innen mit Expertenkompetenz für deinen Fall.

    Reisekosten
    Dein Dienstherr muss Dir die Kosten für alle Fahrten erstatten, die während der Ausbildung notwendig sind – zur Teilnahme an gesondert angeordnetem externen Unterricht, an Vorträgen, an Arbeitsgemeinschaften oder an Übungen für Deine Ausbildung. Das ist im Bundesreisekostengesetz und in den analog geltenden Vorschriften der Länder geregelt.
    Dazu gehören auch Dienstreisen, die Du im Rahmen Deiner Ausbildung unternimmst – wenn zum Beispiel eine Ausbildungsmaßnahme außerhalb des Ausbildungsorts durchgeführt wird.

    Rentenversicherung
    Als Vollzeit-Festangestellte/-r wird Dir von Deinem Brutto-Lohn die Hälfte des regulären Rentensatzes (19,6 Prozent, Stand Januar 2012) abgezogen, die andere Hälfte zahlt Dein Arbeitgeber. Mit jedem geleisteten Monatsbeitrag an die Rentenversicherung erwirbst Du Rentenansprüche, die genaue Anspruchshöhe kann die Deutsche Rentenversicherung (kurz DRV) für Dich errechnen.

    Rufbereitschaft
    Siehe Bereitschaftsdienst

    Rundfunkbeitrag
    Seit 2013 muss jeder Haushalt einen einheitlichen Rundfunkbeitrag in Höhe von monatlich 17,50 Euro entrichten – egal wie viele Rundfunkgeräte sich im Haushalt befinden oder wie viele Personen dort leben.
    Du kannst Dich aber unter bestimmten Voraussetzungen vom Rundfunkbeitrag befreien lassen, wenn Du zum Beispiel eine Ausbildungsförderung erhältst, etwa die Berufsausbildungsbeihilfe.


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