Pausen
Pausen sind gesetzlich geregelt. Für über 18jährige gilt: Wer sechs bis neun Stunden arbeitet, hat Anspruch auf mindestens 30 Minuten Pause. Diese Pause kann aufgeteilt werden. Dabei muss eine Pause aber mindestens 15 Minuten betragen und spätestens nach sechs Stunden eingelegt werden. Für unter 18jährige gilt mindestens eine Stunde Pause pro Ausbildungstag.
Personalakte
In Deiner Personalakte werden Deine Bewerbung, Deine Einstellungsunterlagen, Dein Vertrag, Tätigkeitsbeschreibungen und Ähnliches abgelegt. Du darfst sie jederzeit einsehen.
Wenn Du eine Abmahnung bekommen und Widerspruch eingereicht oder beispielsweise einer Beurteilung schriftlich widersprochen hast, gehört Deine Stellungnahme ebenfalls in die Personalakte. Am besten ziehst Du eine Person Deines Vertrauens hinzu, etwa ein Mitglied der JAV oder des Betriebsrats bzw. Personalrats, wenn Du in die Personalakte Einsicht nimmst. Du kannst auch selbst Bemerkungen in Deine Akte einfügen – etwa: „Am 1.3.2012 habe ich meine Personalakte eingesehen und folgende Unterlagen darin gefunden ...“
Personalrat
Miese Arbeitsbedingungen, unfaire Behandlung von Kollegen/-innen, Probleme mit den Vorgesetzten: Um derartiges abzustellen, gibt es im Öffentlichen Dienst – analog zum Betriebsrat in der Privatwirtschaft – den Personalrat. Dieser hat noch eine ganze Reihe weiterer Aufgaben. Zusammengefasst kann man sagen: Der Personalrat setzt sich für die Rechte der Beschäftigten ein und versucht ihre Interessen durchzusetzen.
Zusätzlich zum Betriebs- oder Personalrat gibt es in großen Unternehmen auch eine spezielle Jugend- und Auszubildendenvertretung (kurz JAV) für "zur Berufsausbildung Beschäftigte" bis zum 25. Lebensjahr – dazu gehören auch dual Studierende.
Personalversammlung
Im Öffentlichen Dienst trommelt der Personalrat mindestens einmal jährlich die Beschäftigten zusammen. In der Personalversammlung, die zu Arbeitszeit zählt, berichtet der Personalrat über seine Arbeit. Außerdem werden Probleme und Fragen besprochen.
Pflegeberufe
Siehe Europäische Regelungen für Pflegeberufe und Hebammen
Pflegeversicherung
Die Pflegeversicherung gehört zu den Sozialversicherungen und sichert das Risiko der Pflegebedürftigkeit ab.
Praxisanleitung
Hinweise für Pflegeberufe und Hebammen
Während Deiner praktischen Ausbildung wirst Du von erfahrenen Fachkräften unterstützt. Praxisanleiter/-innen verfügen über eine berufspädagogische Zusatzqualifikation im Umfang von mindestens 200 Stunden. Ihre Aufgabe ist es, Dich „schrittweise an die eigenständige Wahrnehmung der beruflichen Aufgaben heranzuführen“ (§ 2 Abs. 2 KrPflAPuV), beispielsweise in Anleitungssituationen, in denen Du Deine erworbenen Kenntnisse vertiefen und praktisch umsetzen kannst, zu begleiten.
Dein Ausbildungsträger ist laut Gesetz dazu verpflichtet, ein „angemessenes Verhältnis“ zwischen der Zahl der Auszubildenden und der Zahl der Praxisanleiter_innen sicherzustellen.
Probezeit
Probezeit ist eine im Ausbildungsvertrag festgeschriebene Zeit von mindestens einem und höchstens vier Monaten.
Während der Probezeit kann der Arbeitgeber jederzeit und ohne Angabe von Gründen deinen Ausbildungsvertrag kündigen. Du aber auch, wenn Dir die Ausbildung nicht gefällt. In einem festen Arbeitsverhältnis ist eine Probezeit von bis zu sechs Monaten möglich.
Prüfung
Mit der Zwischenprüfung wird Dein Ausbildungsstand kontrolliert. Diese Note zählt in manchen Ausbildungsberufen auch für die Abschlussnote.
Zur Abschlussprüfung wirst Du zugelassen, wenn Du die im Ausbildungsvertrag vereinbarte Ausbildungsdauer und die Zwischenprüfung absolviert und Deine Berichtshefte vorschriftsgemäß geführt hast. Achte darauf, dass Dein Arbeitgeber Dich rechtzeitig zur Prüfung anmeldet.
Du kannst auch vorzeitig Deine Abschlussprüfung machen – wenn Du besonders gute Leistungen in der Berufsschule und im Betrieb erbringst.
Wenn Du Deine Abschlussprüfung nicht bestehst, musst Du sie wiederholen. Deine Ausbildung verlängert sich auf Antrag bis zum zweiten Versuch.
Für die Prüfungen musst Du von Deinem Ausbildungsbetrieb freigestellt werden.
Prüfungsverordnung
Siehe Ausbildungsverordnung






