Nachtarbeit
Für volljährige Auszubildende ist diese grundsätzlich erlaubt. Wenn Du noch nicht volljährig bist, darfst Du für Arbeiten zwischen 20 und 6 Uhr nicht eingesetzt werden.
Allerdings gibt es eine Ausnahme: Bei Schichtarbeit dürfen Jugendliche bis 23 Uhr arbeiten. Das aber nur, wenn sie am nächsten Tag nicht schon vor 9 Uhr zur Arbeit oder zur Berufsschule müssen.
Nachtdienst
Hinweise für Pflegeberufe und Hebammen
Im Rahmen der Pflegeausbildung muss auch Nachtdienst geleistet werden. Doch im Unterschied zu anderen Bereichen in der Ausbildung ist dieser relativ genau geregelt:
In der ersten Ausbildungshälfte darf laut Krankenpflege-Ausbildungsund Prüfungsverordnung (KrPflAPrV) überhaupt kein Nachtdienst stattfinden. Danach müssen mindestens 80 und höchstens 120 Nachtdienststunden unter Aufsicht einer qualifizierten Pflegekraft geleistet werden.
Für Auszubildende nach dem Altenpflege- und nach dem Hebammengesetz gibt es keine näheren Vorschriften zur Ausbildung während der Nacht. Grundsätzlich gilt aber auch hier, dass ausgebildete Fachkräfte zur Anleitung und Aufsicht zugegen sein müssen und dass der Nachtdienst dem Ausbildungszweck dienen muss.
Für Nachtdienste gibt es Zuschläge. Ihre Höhe ist in den betreffenden Tarifverträgen geregelt. Durch Nachtdienst kann sich auch der Anspruch auf Schicht- und Wechselschichtzulagen erhöhen.






