Übernahme von Beamtenanwärter/innen
Für Beamtenanwärter/innen ist die Ausbildung mit dem Abschluss des Vorbereitungsdienstes beendet. Damit endet auch der Status „Beamtin bzw. Beamter auf Widerruf“. Im Regelfall werden Beamtenanwärter/innen anschließend übernommen und in das „Beamtenverhältnis auf Probe“ berufen. Gerade in letzter Zeit wurde aber immer wieder von dieser Praxis abgewichen. Näheres über die Möglichkeiten Deiner Übernahme erfährst Du bei Deiner JAV oder Deinem Personalrat . ver.di setzt sich für die unbefristete Übernahme aller Beamtenanwärter/innen in ein öffentlich-rechtliches Beschäftigungsverhältnis ein. Mehr zum Thema erfährst du unter „ Wechsel in die Privatwirtschaft “.
Überstunden
Wenn Dein Dienstherr will, dass Du Überstunden machst, muss erst die Zustimmung des Personalrats eingeholt werden. Die Überstunden, die Du leistest, müssen dem Ausbildungszweck dienen. Außerdem muss ein entsprechender Zeitausgleich vereinbart sein. Wenn Du unter 18 bist, darfst Du keine Überstunden machen. Einzige Ausnahme: Du willst einen freien Tag zwischen einem Feiertag und einem Wochenende haben und arbeitest vor – dann aber täglich höchstens eine halbe Stunde.
Urlaub
Wie viel Urlaub Du hast, kannst Du in der für Dich geltenden Urlaubsverordnung nachlesen oder bei der JAV , dem Personalrat oder Deiner Kontaktperson von ver.di erfahren.