Titel 1
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    Der Öffentliche Dienst ist mit über 4,5 Millionen Beschäftigten Deutschlands größter Arbeitgeber.
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    Schichtarbeit
    In einigen Verwaltungsstellen und Bereichen des Öffentlichen Dienstes wird im Schichtdienst gearbeitet. Als Beamtenanwärter/in darfst Du nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz in einem Schichtbetrieb bis 23 Uhr beschäftigt werden – um unnötige verkehrsbedingte Wartezeiten zu vermeiden auch bis 23.30 Uhr. Zwischen Feierabend und Arbeitsbeginn am nächsten Tag müssen jedoch in jedem Fall zwölf freie Stunden liegen. Alles andere zum Thema Schichtarbeit ist in den Arbeitszeitverordnungen der Länder und des Bundes geregelt. Wenn Du das Gefühl hast, Du musst zu lange arbeiten und für nähere Informationen wende Dich auf jeden Fall an deine JAV , den Personalrat oder an ver.di.

    Schwangerschaft


    Du bist schwanger? Dann musst Du jetzt natürlich besondere Rücksicht auf Dein Baby nehmen – und das muss auch Dein Dienstherr. Dir dürfen keine schweren körperlichen Arbeiten oder andere gesundheitsgefährdende Tätigkeiten mehr zugewiesen werden. Ist Deine Schwangerschaft gefährdet, wird Deine Ärztin oder Dein Arzt ein Beschäftigungsverbot aussprechen. Trotz des Beschäftigungsverbotes hast Du weiterhin Anspruch auf deine Anwärter/innen-Bezüge. Während der Schwangerschaft darfst Du nicht länger als neun Stunden pro Tag arbeiten. Sechs Wochen vor dem errechneten und acht Wochen nach dem tatsächlichen Entbindungstermin darfst Du nicht arbeiten, bekommst aber während dieser Zeit volle Dienstbezüge. Während Deiner Schwangerschaft kannst Du grundsätzlich nicht entlassen werden. Unwirksam ist eine Entlassung auch dann, wenn Du innerhalb von zwei Wochen nach der Zustellung der Entlassungsverfügung Deinem Dienstherrn die Schwangerschaft mitteilst. Wenn Du in der Ausbildung schwanger wirst, wird dein Ausbildungsverhältnis nicht automatisch verlängert. Du kannst aber eine – in der Regel sechsmonatige – Verlängerung beantragen. Das ist auf jeden Fall sinnvoll, wenn Du sonst das Ausbildungsziel nicht erreichen würdest. Übrigens: Eine super Zusammenstellung von Tipps rund um Schwangerschaft und Ausbildung findest du auf der Webseite der ver.di Jugend unter www.ausbildung.info . Weitere Informationen findest Du unter dem Stichwort Stillzeit .

    Sexuelle Belästigung

    Von der billigen Anmache über anzügliche Witze bis hin zu körperlichen Übergriffen: Immer wieder werden Frauen – aber auch Männer – am Arbeitsplatz sexuell belästigt. Und immer wieder sind junge Beschäftigte in der Ausbildung besonders betroffen. Oft schweigen sie aus Scham oder aus Angst, ihren Arbeits- bzw. Ausbildungsplatz zu verlieren. Du hast mitbekommen, dass jemand sexuell belästigt wurde? Oder dir ist das selbst passiert? Dann geh schnurstracks zum Personalrat , zur Frauenbeauftragten oder zur Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV). Gibt es diese Gremien in deiner Dienststelle nicht, dann wende dich an die kommunale Gleichstellungsbeauftragte oder an Frauenbüros, die in fast allen Gemeinden zu finden sind. Auch ver. di steht Dir mit Rat und Tat zur Seite.

    Sonderurlaub
    Die Beschäftigten im Öffentlichen Dienst – auch die Auszubildenden, Beamtenanwärter/innen – können Sonderurlaub beantragen. Sonderurlaub ist, wie der Name schon sagt, zusätzlicher Urlaub , der zu besonderen Anlässen gewährt werden kann. Beispiele für besondere Anlässe sind: Eheschließungen, Todesfälle, Geburten, Umzüge – aber auch Sitzungen von Tarifkommissionen oder Gewerkschaftsvorständen und der Besuch von gewerkschaftlichen Seminaren zur politischen Weiterbildung. Ob und welche Sonderurlaubsregelungen für Dich zutreffen, erfährst Du aus der für Dich geltenden Sonderurlaubverordnung bei deiner JAV , Deinem Personalrat oder bei ver.di.

    Sonntagsarbeit
    Der Sonntag ist für die Erholung da. Deshalb sollte es so wenig Sonntagsarbeit wie möglich geben. Immer öfter versucht aber auch der öffentliche Dienst, die Arbeits- und Ausbildungszeiten ins Wochenende hinein zu verlängern. Damit wollen sie häufig den Personalmangel an diesen Tagen ausgleichen. Wenn du sonntags arbeiten musst, solltest du unbedingt bei deiner JAV oder bei ver.di nachfragen, ob das tatsächlich nötig ist. Ganz einfach ist es, wenn du noch unter 18 bist. Dann darfst du nämlich grundsätzlich nicht an Sonntagen beschäftigt werden.

    Soziale Absicherung von Beamtinnen und Beamten
    Für Beamt/innen gelten andere Bestimmungen im Bereich der sozialen Absicherung. Es gibt ein eigenständiges, beamtenspezifisches Sicherungssystem. So besteht für sie keine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Renten-, Unfall-, Arbeits- und Krankenversicherung, wie sie für die Angestellten im öffentlichen Dienst gilt. Beamt/innen müssen sich allerdings einer privaten Krankenversicherung anschließen. Die Leistungen der privaten Krankenversicherung werden durch die Beihilfe ergänzt. Die Altersversorgung und die anfallenden Kosten bei einem Dienstunfall werden unmittelbar durch den Dienstherrn sichergestellt. Nähere Informationen erhältst Du bei Deinem Personalrat .

    Stellenbesetzung
    Im Bereich des öffentlichen Dienstes gilt: Keine Einstellung – insbesondere nach Abschluss Deiner Ausbildung – ohne freie Stelle. Dabei ist es den Parlamenten von Bund, Ländern und Kommunen vorbehalten, über die Anzahl der Stellen zu entscheiden. Die Besetzung einer Stelle muss in jedem einzelnen Fall vom Haushaltsgesetzgeber bewilligt werden.

    Stillzeit
    Wenn Du ein Baby stillst, dann muss Du dafür freigestellt werden. Und zwar so lange, wie ihr beide, Du und Dein Kind, fürs Stillen braucht. Eine feste zeitliche Grenze gibt es nicht. Zur Stillzeit gehören auch die Vor- und Nachbereitung sowie eventuelle Wegezeiten. Du bist aber verpflichtet, beim Organisieren der Stillzeiten auf die Belange der Dienststelle Rücksicht zu nehmen.


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