Höherer Dienst
Der höhere Dienst (hD) – in einigen Bundesländern auch 2. Einstiegsamt der 2. Laufbahngruppe bzw. Qualifikationsebene 4 – ist die höchste Laufbahn für Beamte/innen in der Bundesrepublik Deutschland. Voraussetzung für die Einstellung in einen Vorbereitungsdienst oder eine Laufbahn besonderer Fachrichtung des höheren Dienstes ist ein mit einem Master oder gleichwertigen Abschluss absolviertes Studium einer Universität beziehungsweise einer gleichgestellten Hochschule (z.B. Technische Universität, Technische Hochschule, Gesamthochschule, Musik- oder Kunsthochschule).[1] Zu den äquivalenten Abschlüssen zählen Diplom, Magister und erstes Staatsexamen. Ebenso ist die Einstellung mit einem Masterabschluss aus einem akkreditierten Studiengang an einer Fachhochschule, Pädagogischen Hochschule oder Berufsakademie möglich.