Gefährliche Arbeiten
Dein Dienstherr hat allen Beschäftigten gegenüber eine allgemeine Fürsorgepflicht – und Jugendliche sind besonders geschützt. Denn unter 18-jährige dürfen laut Jugendarbeitsschutzgesetz keine gefährlichen Arbeiten machen – jedenfalls nicht unbeaufsichtigt. Gefährlich heißt: alles, wo ein erhöhtes Unfallrisiko besteht. Und alles, was die Gesundheit gefährden könnte. Das sind zum Beispiel große Hitze, Kälte und Nässe. Oder Strahlen, Lärm und Chemikalien. Eine Ausnahme gibt es allerdings: wenn der Umgang mit Gefahrensituationen oder gefährlichen Materialien zu Deiner Ausbildung gehört. Dann musst Du diese Arbeiten verrichten – aber nur unter Aufsicht von jemandem, der oder die nachweislich Erfahrung im Umgang mit diesen Gefahrenquellen hat.
Gehaltsfortzahlung im Krankheitsfall
Beamte/innen haben einen Anspruch auf Fortzahlung des Gehalts im Krankheitsfall ohne zeitliche Begrenzung. Dieses Recht resultiert aus dem besonderen Charakter
des „Beamtenverhältnisses auf Lebenszeit“, das die Pflicht des Dienstherrn zur Unterhaltssicherung der Beamte/innen einschließt.
Gehorsamspflicht
Siehe Pflichten für Beamtenanwärter/innen
Gehobener Dienst
Der gehobene Dienst (gD) ist eine Laufbahngruppe im deutschen Beamtenrecht – unterteilt in den gehobenen technischen Dienst (z. B. Feuerwehr) und den gehobenen nichttechnischen Dienst (z. B. Verwaltungsdienst), ferner in die Laufbahnen besonderer Fachrichtung.
Gewalt
Körperliche Züchtigung ist verboten und als Körperverletzung strafbar. Ganz egal, ob es sich um einen „Klaps“ handelt oder um Schlimmeres. Und wenn es doch passiert?
Sofort den Personalrat und die JAV informieren. Und gegebenenfalls Hilfe bei ver.di holen.
Gewerkschaftliche Jugendgremien / Jugendgruppen
Die Situation von Auszubildenden, Anwärterinnen, Anwärtern und jungen Erwachsenen ist anders als die der übrigen Beschäftigten. Sie haben eigene Bedürfnisse, Interessen, Wünsche und Ideen. Deshalb haben sie auch in ver.di eigene Plattformen: Die Jugendgremien gibt es vor Ort oder in der Dienststelle, aber auch als bundesweit zusammenarbeitende Gruppen. Diese sollen in ver.di die Meinungen und Forderungen der Jugendlichen, Anwärterinnen, Anwärter und Azubis vertreten. Gewählt werden sie auf Jugendkonferenzen und -versammlungen.
Gewerkschaftsmitgliedschaft für Beamtenanwärter/innen
Beamte/innen haben nach dem Grundgesetz (Artikel 9, Absatz 3) das gleiche Recht, sich einer Gewerkschaft anzuschließen wie andere Beschäftigte auch. Allerdings ist ihnen das Streikrecht momentan verwehrt – aufgrund der herrschenden Auffassung von Verfassungsjuristen und der Rechtsprechung. ver.di will die Verfassungslage verändern – und volle Koalitionsrechte, einschließlich Streikrecht, für Beamte/innen durchsetzen. Auch wenn es keine Tarifverträge für Beamte/innen gibt – die Gewerkschaft ver.di ist maßgeblich an der Mitgestaltung allgemeiner beamtenrechtlicher Regelungen beteiligt und versucht hierbei, die Belange ihrer Mitglieder in diese Regelungen einzubringen.
GEZ
Während deiner Ausbildung hast du die Möglichkeit, ermäßigte Rundfunkgebühren zu zahlen oder Dich komplett davon befreien zu lassen. Das ist davon abhängig, ob Du eine eigene Wohnung hast oder noch bei Deinen Eltern wohnst und wie hoch Deine Anwärterbezüge sind. Weitere Informationen findest Du direkt auf der Seite der GEZ unter www.gez.de.