Fachrichtungen: Nicht benannt
Tätigkeit: Fachangestellte für Arbeitsmarktdienstleistungen erteilen persönlich oder telefonisch Auskünfte, z.B. bei Fragen zur Arbeitslosmeldung. Sie helfen Kunden beim Ausfüllen von Anträgen auf Geldleistungen (z.B. Arbeitslosengeld, Kindergeld, Leistungen zur Unterstützung der Beratung und Vermittlung, Arbeitslosengeld II und Sozialgeld). Sie sind auch in der Berufsberatung tätig.
Ausbildungsart: Ausbildungsberuf - Dual
Abschluss: Fachangestellter für Arbeitsmarktdienstleistungen/Fachangestellte für Arbeitsmarktdienstleistungen
Ausbildungszeit: 36 Monate
Ausbildungsort: Lernorte sind Ausbildungsbetrieb (Agenturen für Arbeit und Jobcenter nach Sozialgesetzbuch (SGB) II) und Berufsschule: Unterrichtsräume. Die praktische Ausbildung wird durch eine überbetriebliche Ausbildung ergänzt. Außerdem führen die Auszubildenden z.B. Projektarbeiten durch und absolvieren Kommunikationstrainings, Hospitationen und ein Betriebspraktikum. Der Berufsschulunterricht findet in Blockform in Fachklassen statt.
Ausbildungsinhalte: Anliegen und unterschiedliche Lebenslagen von Kunden erkennen und angemessen darauf reagieren, Informationen aufbereiten und adressatengerecht kommunizieren, Konflikte erkennen, analysieren und versachlichen, Lösungsvorschläge entwickeln, Rechtsgrundlagen, Leistungen der sozialen Sicherung nach dem Zweiten und Dritten Buch Sozialgesetzbuch prüften und über Anträge entscheiden, allgemeinbildende Fächern wie Deutsch und Wirtschafts- und Sozialkunde.
Verdienst: Beispielhafte tarifliche Bruttogrundvergütung (monatlich): € 2.479
Angeboten von: Nicht benannt
Schulische Voraussetzung: Rechtlich ist keine bestimmte Vorbildung vorgeschrieben. Es werden überwiegend Ausbildungsanfänger/-innen mit mittlerem Bildungsabschluss bzw. der Hochschulreife eingestellt.
Sonstige Voraussetzung: Nicht benannt