Titel 1
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    Der Öffentliche Dienst ist mit über 4,5 Millionen Beschäftigten Deutschlands größter Arbeitgeber.
    Titel 2
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    Auf die richtige Bewerbung zum richtigen Zeitpunkt kommt es an. Wir zeigen, was für eine erfolgreiche Bewerbung wichtig ist.
    Titel 3
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    Nach einer fundierten Ausbildung in Theorie und Praxis winkt eine unbefristete Festanstellung mit guten Aufstiegsmöglichkeiten.
    Titel 4
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    Planungssicherheit, die gute Vereinbarkeit von Familie und Beruf, soziale Werte und ein zuverlässiger Arbeitgeber sind starke Argumente.
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    Fachrichtungen: Techniker/-in - Baudenkmalpflege/Altbauerneuerung Techniker/-in - Bautechnik
    Tätigkeit: Staatlich geprüfte Techniker und Technikerinnen der Fachrichtung Bautechnik wirken bei der Planung und Durchführung von Baumaßnahmen mit und nehmen Aufgaben in der Bauleitung und Bauabrechnung wahr.
    Staatlich geprüfte Techniker/-innen der Fachrichtung Baudenkmalpflege und Altbauerneuerung wirken bei der Planung und Durchführung von denkmalpflegerischen Arbeiten und Erneuerungsarbeiten an Bauwerken mit und nehmen auch Aufgaben in der Bauleitung oder Bauabrechnung wahr.
    Ausbildungsart: Landesrechtlich geregelte Weiterbildung
    Abschluss: Staatlich geprüfter Techniker/Staatlich geprüfte Technikerin Fachrichtung...
    Ausbildungszeit: Jeweils 12-48 Monate  (Vollzeit/Teilzeit)
    Ausbildungsort: Fachschulen
    Ausbildungsinhalte: Aufträge mit Methoden des Projektmanagements bearbeiten, Planungsgrundlagen ermitteln und Bauplanungskonzepte entwerfen, Planungskonzepte zu genehmigungsfähigen Bauentwürfen umsetzen, Detaillierte Ausführungsplanungen für Bauwerke erstellen, Bauleistungen ausschreiben, kalkulieren und vergeben, Baumaßnahmen vorbereiten, leiten, abrechnen und abnehmen, Bauobjekte betreuen.
    Verdienst: Beispielhafte tarifliche Bruttogrundvergütung (monatlich): € 3.201 bis € 3.559
    Angeboten von: Nicht benannt
    Schulische Voraussetzung: Voraussetzung für die Aufnahme in eine Fachschule ist in der Regel der Abschluss in einem einschlägigen anerkannten Ausbildungsberuf sowie Berufspraxis. Schulische Mindestvoraussetzung ist je nach Bundesland ein Hauptschulabschluss oder ein mittlerer Bildungsabschluss.
    Sonstige Voraussetzung: Nicht benannt


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