Titel 1
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    Der Öffentliche Dienst ist mit über 4,5 Millionen Beschäftigten Deutschlands größter Arbeitgeber.
    Titel 2
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    Auf die richtige Bewerbung zum richtigen Zeitpunkt kommt es an. Wir zeigen, was für eine erfolgreiche Bewerbung wichtig ist.
    Titel 3
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    Nach einer fundierten Ausbildung in Theorie und Praxis winkt eine unbefristete Festanstellung mit guten Aufstiegsmöglichkeiten.
    Titel 4
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    Planungssicherheit, die gute Vereinbarkeit von Familie und Beruf, soziale Werte und ein zuverlässiger Arbeitgeber sind starke Argumente.
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    Fachrichtungen: Nicht benannt
    Tätigkeit: Architekten und Architektinnen stellen den Gesamtentwurf für Neu- bzw. Erweiterungsbauten und die Modernisierung, Sanierung oder Instandhaltung von Gebäuden und Bauwerken zeichnerisch dar und schätzen die zu erwartenden Baukosten ab.  Als Gutachter/-innen oder Sachverständige erstellen Architekten und Architektinnen Machbarkeitsstudien zu Bau- oder Umbauvorhaben, analysieren den Zustand und den Wert von Immobilien oder beurteilen Bauschäden oder -mängel. In der Stadt- oder Regionalplanung wirken sie z.B. bei der Bauleitplanung mit, betreuen städtebauliche Großprojekte oder sind in der Bauaufsicht tätig.
    Ausbildungsart: Studium
    Abschluss: Architektur und Städtebau (Bachelor)
    Architektur und Stadtplanung (Bachelor)
    Architektur und Stadtraum (Bachelor)
    Ausbildungszeit: Regelstudiendauer: 6-8 Semester
    Ausbildungsort: Universität
    Ausbildungsinhalte: Das grundständige Studienfach Architektur vermittelt wissenschaftliches Grundlagenwissen in Gebäude-, Stadt- und Landschaftsplanung, Architekturgeschichte und -theorie sowie in Entwurf, Konstruktion und Bautechnik. Architektur kann man auch im Rahmen von dualen Studiengängen studieren. Bereits im grundständigen Studienfach Architektur kann - je nach Hochschule und Studiengang - eine Spezialisierung erfolgen, z.B. in Stadtplanung und Städtebau.
    Verdienst: Beispielhafte tarifliche Bruttogrundvergütung (monatlich): € 2.912 bis € 4.077
    Angeboten von: Nicht benannt
    Schulische Voraussetzung: Allgemeine Hochschulreife
    Sonstige Voraussetzung: Ggf. muss ein Vorpraktikum nachgewiesen werden.
    Je nach Hochschule erfolgt ein hochschulinternes Auswahlverfahren.


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