Fachrichtungen: Nicht benannt
Tätigkeit: Sozialassistenten und -assistentinnen übernehmen pädagogisch-betreuende, hauswirtschaftliche oder sozialpflegerische Aufgaben und Tätigkeiten. Sie arbeiten in kommunalen Dienststellen .
Ausbildungsart: Schulische Ausbildung
Abschluss: Die Ausbildung ist nur in den genannten Bundesländern landesrechtlich geregelt und führt zu folgenden Abschlussbezeichnungen: Baden-Württemberg: Staatlich anerkannter Alltagsbetreuer/Staatlich anerkannte Alltagsbetreuerin. Bayern: Staatlich geprüfter Sozialbetreuer und Pflegefachhelfer/Staatlich geprüfte Sozialbetreuerin und Pflegefachhelferin. Berlin, Bremen, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt: Staatlich geprüfter Sozialassistent/Staatlich geprüfte Sozialassistentin. Brandenburg: Sozialassistent/Sozialassistentin. Thüringen: Staatlich geprüfter Sozialassistent/Staatlich geprüfte Sozialassistentin, Staatlich geprüfter Sozialbetreuer/Staatlich geprüfte Sozialbetreuerin, Abschlussbezeichnungen werden ggf. mit Angabe des Ausbildungsschwerpunkts geführt.
Ausbildungszeit: 24 Monate
Ausbildungsort: Sozialassistenten/-assistentinnen werden in schulischer Form in der Berufsfachschule ausgebildet.
Ausbildungsinhalte: Grundlagen des Sozialwesens, Grundlagen der sozialen Betreuung, Pädagogik/Psychologie, Gesundheits- und Krankheitslehre, Erziehung/Pflege/Arbeit mit sozial Benachteiligten, Hauswirtschaft, Ernährungslehre, Nahrungszubereitung, Werken und Gestalten, Kunst- und Werkunterricht, Musikerziehung, Hygiene, Rechtskunde, Informatik.
Verdienst: Beispielhafte tarifliche Bruttogrundvergütung im Tarifbereich öffentlicher Dienst (monatlich): € 2.479 bis € 2.733
Angeboten von: Nicht benannt
Schulische Voraussetzung: Vorausgesetzt wird in der Regel die beendigte Vollzeitschulpflicht, ein Hauptschulabschluss oder ein mittlerer Bildungsabschluss .
Sonstige Voraussetzung: Die Zugangsvoraussetzungen sind landesrechtlich geregelt. Für die Ausbildung wird die beendigte Vollzeitschulpflicht, ein Hauptschulabschluss oder ein mittlerer Bildungsabschluss vorausgesetzt. Zudem können je nach Bundesland weitere schulische Voraussetzungen gefordert werden, z.B.: ein mittlerer Bildungsabschluss mit einer Durchschnittsnote von mindestens 3,0 in den Fächern Deutsch, Sport, Mathematik, Fremdsprache, Musik und Kunsterziehung. Die Berufsfachschulen wählen Bewerber/-innen nach eigenen Kriterien aus. Es wird i.d.R. Wert auf gute Leistungen in den Fächern Deutsch, Sport, Mathematik, Fremdsprache, Musik und Kunsterziehung gelegt.