Titel 1
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    Der Öffentliche Dienst ist mit über 4,5 Millionen Beschäftigten Deutschlands größter Arbeitgeber.
    Titel 2
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    Auf die richtige Bewerbung zum richtigen Zeitpunkt kommt es an. Wir zeigen, was für eine erfolgreiche Bewerbung wichtig ist.
    Titel 3
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    Nach einer fundierten Ausbildung in Theorie und Praxis winkt eine unbefristete Festanstellung mit guten Aufstiegsmöglichkeiten.
    Titel 4
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    Planungssicherheit, die gute Vereinbarkeit von Familie und Beruf, soziale Werte und ein zuverlässiger Arbeitgeber sind starke Argumente.
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    Fachrichtungen: Im Öffentlichen Dienst: Gärtner/-innen der Fachrichtung Garten- und Landschaftsbau
    Tätigkeit: Gärtner/-innen der Fachrichtung Garten- und Landschaftsbau gestalten die Umwelt nach Plänen von Landschaftsarchitekten und -architektinnen: Sie bauen, pflegen, sanieren und pflanzen Außenanlagen, insbesondere Grünanlagen aller Art. Gärtner/-innen der Fachrichtung Garten- und Landschaftsbau arbeiten in städtischen Gärtnereien.
    Ausbildungsart: Ausbildungsberuf - Dual
    Abschluss: Gärtner/Gärtnerin - Fachrichtung Garten- und Landschaftsbau
    Ausbildungszeit: 36 Monate
    Ausbildungsort: Ausbildungsbetrieb und Berufsschule
    Ausbildungsinhalte: Pflanzen bestimmen, deren Qualität beurteilen, Maschinen, Geräte, Werkzeuge und bauliche Anlagen pflegen, einsetzen und instand halten, Schädigungen an Pflanzen feststellen und Pflanzenschutzmaßnahmen durchführen, Ausführungs- und Pflanzpläne auf die Baustelle übertragen, Schutz-, Dicht-, Trag- und Dränschichten herstellen, Wasseranlagen erstellen, Pflanzungen durchführen
    Verdienst: Beispielhafte Ausbildungsvergütungen pro Monat: 1. Ausbildungsjahr: € 469 bis € 618, 2. Ausbildungsjahr: € 568 bis € 720, 3. Ausbildungsjahr: € 625 bis € 810 
    Angeboten von Stadt, Land, Bund
    Schulische Voraussetzung: Rechtlich ist keine bestimmte Schulbildung vorgeschrieben. In der Praxis  überwiegend Auszubildende mit Hauptschulabschluss (je nach Bundesland auch Berufsreife, Berufsbildungsreife, erster allgemeinbildender Schulabschluss, erfolgreicher Abschluss der Mittelschule) bzw. mittlerem Bildungsabschluss ein.
    Sonstige Voraussetzung: Nicht benannt


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