Titel 1
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    Der Öffentliche Dienst ist mit über 4,5 Millionen Beschäftigten Deutschlands größter Arbeitgeber.
    Titel 2
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    Auf die richtige Bewerbung zum richtigen Zeitpunkt kommt es an. Wir zeigen, was für eine erfolgreiche Bewerbung wichtig ist.
    Titel 3
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    Nach einer fundierten Ausbildung in Theorie und Praxis winkt eine unbefristete Festanstellung mit guten Aufstiegsmöglichkeiten.
    Titel 4
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    Planungssicherheit, die gute Vereinbarkeit von Familie und Beruf, soziale Werte und ein zuverlässiger Arbeitgeber sind starke Argumente.
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    Fachrichtungen: Nicht benannt
    Tätigkeit: Gerichtsvollzieher/-innen nehmen auf Betreiben von Gläubigern Zwangsvollstreckungen des beweglichen Vermögens von Schuldnern in den ihnen zugewiesenen Bezirken vor. Zudem leiten Gerichtsvollzieher/-innen die Zwangsräumung von Wohnungen und Geschäftsräumen und die Versteigerung von gepfändeten Wertgegenständen, führen behördlich angeordnete Kindeswegnahmen und die zwangsweise Vorführung von Zeugen vor Gericht durch. Im Büro fertigen sie z.B. Protokolle an, führen Akten und Bücher und wickeln den Zahlungsverkehr ab.
    Ausbildungsart: Berufliche Weiterbildung
    Abschluss: Gerichtsvollzieher/Gerichtsvollzieherin
    Ausbildungszeit: Vollzeit: 18 - 24 Monate
    Ausbildungsort: Die Weiterbildung besteht aus theoretischem Unterricht in Lehrgängen und einer praktischen Einweisung.
    Ausbildungsinhalte: Vollstreckungs-, Zustellungs- und Kostenrecht, Insolvenzordnung, Gerichtsvollziehergeschäftsanweisung sowie -ordnung, Grundzüge des bürgerlichen Rechts, des Handels- und Gesellschaftsrechts, des Wechsel- und Scheckrechts, der Zivilprozessordnung, der Gerichtsverfassung, des öffentlichen Rechts, des Straf- und Prozessrechts, Überblick über das Steuer-, Abgaben- und Arbeitsrecht, Büroorganisation, Kommunikation und Konfliktbewältigung. 
    Verdienst: Besoldungsgruppe A 8, Stufe 3: € 2.599. Besoldungsgruppe A 8, Stufe 8: € 3.098
    Angeboten von: Nicht benannt
    Schulische Voraussetzung: Für diese Weiterbildung sind die Voraussetzungen je nach Bundesland unterschiedlich. Meist werden eine bestandene Laufbahnprüfung des mittleren Dienstes in der Justizverwaltung und Berufserfahrung vorausgesetzt. Neben einer meist mehrjährigen Berufstätigkeit wird in manchen Bundesländern auch die Fachoberschulreife gefordert. Die Eignung kann ggf. auch in einem meist sechsmonatigen Lehrgang nachgewiesen werden, der vor Beginn des Vorbereitungsdienstes stattfindet.
    Sonstige Voraussetzung: Nicht benannt


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