Fachrichtungen: Nicht benannt
Tätigkeit: Gerichtsvollzieher/-innen nehmen auf Betreiben von Gläubigern Zwangsvollstreckungen des beweglichen Vermögens von Schuldnern in den ihnen zugewiesenen Bezirken vor. Zudem leiten Gerichtsvollzieher/-innen die Zwangsräumung von Wohnungen und Geschäftsräumen und die Versteigerung von gepfändeten Wertgegenständen, führen behördlich angeordnete Kindeswegnahmen und die zwangsweise Vorführung von Zeugen vor Gericht durch. Im Büro fertigen sie z.B. Protokolle an, führen Akten und Bücher und wickeln den Zahlungsverkehr ab.
Ausbildungsart: Berufliche Weiterbildung
Abschluss: Gerichtsvollzieher/Gerichtsvollzieherin
Ausbildungszeit: Vollzeit: 18 - 24 Monate
Ausbildungsort: Die Weiterbildung besteht aus theoretischem Unterricht in Lehrgängen und einer praktischen Einweisung.
Ausbildungsinhalte: Vollstreckungs-, Zustellungs- und Kostenrecht, Insolvenzordnung, Gerichtsvollziehergeschäftsanweisung sowie -ordnung, Grundzüge des bürgerlichen Rechts, des Handels- und Gesellschaftsrechts, des Wechsel- und Scheckrechts, der Zivilprozessordnung, der Gerichtsverfassung, des öffentlichen Rechts, des Straf- und Prozessrechts, Überblick über das Steuer-, Abgaben- und Arbeitsrecht, Büroorganisation, Kommunikation und Konfliktbewältigung.
Verdienst: Besoldungsgruppe A 8, Stufe 3: € 2.599. Besoldungsgruppe A 8, Stufe 8: € 3.098
Angeboten von: Nicht benannt
Schulische Voraussetzung: Für diese Weiterbildung sind die Voraussetzungen je nach Bundesland unterschiedlich. Meist werden eine bestandene Laufbahnprüfung des mittleren Dienstes in der Justizverwaltung und Berufserfahrung vorausgesetzt. Neben einer meist mehrjährigen Berufstätigkeit wird in manchen Bundesländern auch die Fachoberschulreife gefordert. Die Eignung kann ggf. auch in einem meist sechsmonatigen Lehrgang nachgewiesen werden, der vor Beginn des Vorbereitungsdienstes stattfindet.
Sonstige Voraussetzung: Nicht benannt