Fachrichtungen: Nicht benannt
Tätigkeit: Justizfachangestellte erledigen organisatorische und verwaltende Büroarbeiten bei Gerichten und Staatsanwaltschaften. Sie verwalten Akten, berechnen Fristen, erledigen den Schriftverkehr und beglaubigen Schriftstücke. In Serviceeinheiten beraten sie zudem Bürger/-innen. Sie arbeiten bei Verwaltungs-, Zivil- oder Strafgerichten und bei Staatsanwaltschaften.
Ausbildungsart: Ausbildung
Abschluss: Justizfachangestellter/Justizfachangestellte
Ausbildungszeit: 36 Monate
Ausbildungsort: Behörde und Schule
Ausbildungsinhalte: Ladungen von Amts wegen vornehmen, die Rechtskraft bescheinigen, Kosten berechnen und spezifische Akten und Register führen, Auflagen und Weisungen in Bezug auf Straf- und Ordnungswidrigkeitsverfahren überwachen und Protokolle in der Hauptverhandlung führen, Eintragungen ins Grundbuch vornehmen, Einsicht ins Grundbuch gewähren und Anträge präsentieren, Vorschriften zur Kostenberechnung anwenden, Kosten einziehen , Veröffentlichungen bei Insolvenzen veranlassen.
Verdienst: Beispielhafte tarifliche Bruttogrundvergütung im Tarifbereich öffentlicher Dienst (monatlich): € 2.426 bis € 2.909
Angeboten von Stadt, Land, Bund
Schulische Voraussetzung: Rechtlich ist keine bestimmte Vorbildung vorgeschrieben. Es werden überwiegend Ausbildungsanfänger/-innen mit Hochschulreife eingestellt.
Sonstige Voraussetzung: Nicht benannt